Die Gesetzesnovelle 2018 sei unzureichend und zudem wegen formaler Mängel nie in Kraft getreten, entschied das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage des Energiekonzerns Vattenfall, wie am Donnerstag in Karlsruhe bekannt wurde.
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Der finanzielle Ausgleich für bestimmte Kraftwerksbetreiber aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima muss noch einmal komplett neu geregelt werden.
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